Was tun, wenn jemand gestorben ist?

Bild von Jeff Balbalosa auf Pixabay

Sie haben einen Menschen, der Ihnen nahe stand durch den Tod verloren?
Herzliches Beileid! 

Wenn ein Mensch gestorben ist, ist der erste Kontakt nach dem Arzt in der Regel ein Bestattungshaus. Der Bestatter setzt sich mit der zuständigen Pfarrerperson in Verbindung. Diese nimmt Kontakt mit den Angehörigen - also mit Ihnen - auf, um die Gestaltung der Trauerfeier  zu besprechen und die Trauernden seelsorglich zu begleiten.
Bitte denken Sie daran, keinen Termin für die Trauerfeier festzumachen, ohne dass mit der Pfarrperson Rücksprache gehalten wurde.

Verstirbt ein Kind, das nicht getauft war, kann es selbstverständlich kirchlich bestattet werden, wenn seine Eltern es wünschen. Auch Menschen, die einen Suizid begangen haben können selbstverständlich kirchlich bestattet werden.

Verstorbene, die aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, werden in der Regel nicht kirchlich bestattet, weil Sie durch Ihren Austritt bekundet haben, dass sie die Rituale der Kirche ablehnen. Aus seelsorglichen Gründen können sie ausnahmsweise kirchlich bestattet werden.

Die kirchliche Bestattung ist ein Gottesdienst, in dem der Verstorbenen gedacht und sie der Gnade Gottes anvertraut werden. Gottes Liebe macht nicht an der Grenze des Todes halt. Gottes Wege mit uns enden nicht am Grab.

Trauernde, die seelsorgliche Unterstützung benötigen, können sich an eine Pfarrperson der Lydia-Kirchengemeinde wenden - die Kontaktdaten finden Sie hier.