Der Evangelische Friedhof

Impressionen

                                                                                       Bestattungsformen

Auf unserem Friedhof gibt es Grabstätten für Sarg- und für Urnenbestattungen. Beide Grabarten werden als Wahlgrabstätten und als Reihengrabstätten angeboten. lm Unterschied zu Wahlgrabstätten können Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.

 

Sarggrabstätten

 

1.Erdwahlgrab

Beim Erdwahlgrab wird eine Nutzungszeit für die Dauer von 30 Jahren vergeben, die nach deren Ablauf verlängert werden kann. Das Grab kann

frei ausgesucht werden. Es können ein, zwei oder mehr Stellen erworben werden. Jede Stelle kann mit einem Sarg und zusätzlich mit bis zu zwei

Urnen belegt werden. Die Nutzungszeit verlängert sich ggf. durch die jeweilige Ruhezeit bei nachfolgenden Beisetzungen von Urnen. Die Gestaltung und Pflege des Grabes ist den Nutzungsberechtigten oder den von ihnen Beauftragten überlassen.

 

2.Erdreihengrab

Erdreihengräber sind Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, eine Auswahlmöglichkeit besteht nicht. Das Grab kann nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren nicht wieder erworben werden. Die Gestaltung und Pflege des Grabes ist den Nutzungsberechtigten oder den von ihnen Beauftragten überlassen.

 

Urnengrabstätten

 

1.Urnenwahlgrab

Beim Urnenwahlgrab wird eine Nutzungszeit für die Dauer von 20 Jahren Vergeben, die nach deren Ablauf verlängert werden kann.
Das Grab kann frei ausgesucht werden. Es können ein, zwei oder mehr Stellen erworben werden. Die Gestaltung und Pflege des Grabes
ist den Nutzungsberechtigten oder den von ihnen Beauftragten überlassen.

 

2.Urnenrasengrab

Das Urnenrasengrab ist eine pflegefreie Grabstätte für jeweils eine Urnenbestattung. Das Grab kann nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren nicht wieder erworben werden. Es wird von der Friedhofsverwaltung mit einer Natursteinplatte versehen, die Name und Vorname des Verstorbenen

trägt. Die Pflege wird für die Dauer der Ruhezeit von der Friedhofsverwaltung übernommen. Grabschmuck (Gestecke, Blumen) kann nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden.

 

3.Kolumbarium

Kolumbarien werden häufig auch als „Urnenstelen“ oder „Urnennischen“ bezeichnet. Es sind überirdisch angelegte Bauten zur Aufnahme von

Urnen. Das Wort „Kolumbarium“ geht auf eine lateinische Bezeichnung zurück und meinte ursprünglich „Taubenschlag“. Wegen der optischen

Ähnlichkeit wurden im römischen Reich die reihenweise übereinander angelegten Kammern zur Aufnahme von Urnen so bezeichnet.

Eine Kammer im Kolumbarium ist eine pflegefreie Grabstätte zur Aufnahme von bis zu zwei Urnen. Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Bei der Beisetzung einer zweiten Urne verlängert sich die verbleibende Nutzungszeit um die Ruhezeit für die zweite Urne. Die Kammer wird von der Friedhofsverwaltung mit einer Schmuckplatte verschlossen, deren Beschriftung. individuell gestaltet werden kann. Die Pflege wird für die
Dauer der Ruhezeit von der Friedhofsverwaltung übernommen. Grabschmuck (Gestecke, Blumen) kann nur an den dafür vorgesehenen Stellen abgelegt werden. Nach Ablauf der Ruhezeiten werden die Urnen an einer zentralen Stelle beigesetzt.

 

 

Unterhalb finden Sie die aktuellen Satzungen für unseren Friedhof ...